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Nebenwirkungen melden

Warum Meldungen wichtig sind – und wie du sie einreichst

Symptome verstehen Hilfe finden →

Warum melden?

Nebenwirkungsmeldungen sind eine der wichtigsten Grundlagen für Sicherheitswarnungen, Studien und regulatorischen Entscheidungen.

Jede Meldung zählt – auch Jahre nach der Einnahme!

Tipp:

Du kannst auch deinen bereits ausgefüllten Diagnostik- oder Symptomfragebogen einreichen.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben.

Fragebogen →

Was melden?

  • Jeden Verdacht auf Nebenwirkung
  • Ein einzelnes Symptom oder viele Beschwerden
  • Akute, zeitverzögerte oder anhaltende Symptome
  • Leichte, schwere oder ungewöhnliche Beschwerden
  • Beschwerden mit oder ohne Diagnose
  • Bekannte oder nicht gelistete Nebenwirkungen
  • Verdacht ist ausreichend


Wo melden?

BfArM/Offizielles Meldeportal
Auch per Brief, E-Mail oder über medizinisches Personal möglich.

Hier gehts zur Online Meldung → Adressen BfArM →
  • Online, per Brief oder E-Mail
  • Auch über Ärzt*innen / Apotheker*innen
  • Meldenummer geben lassen

Wichtige Hinweise

  • Verdacht reicht aus
  • Kein Beweis notwendig
  • Keine Diagnose erforderlich
  • Viele Angaben sind optional
  • Anonyme Meldung möglich
  • Keine automatische Weitergabe an Ärzt*innen oder Krankenkasse
  • Meldenummer geben lassen
  • Jede Meldung zählt


Verdachtsmeldung Patient*in / Behandler*in / Apotheker*in Datenbank EU: EudraVigilance USA: FAERS Bewertung Prüfung / Maßnahmen

Wo sind Nebenwirkungsmeldungen einsehbar?

Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen können öffentlich eingesehen werden – in Europa über EudraVigilance und in den USA über FAERS.

Europa Amerika

In der EU ist jedoch nur ein begrenzter öffentlicher Teil der Daten sichtbar.1 Ein Vergleich nach Medikamentenklassen oder eine vollständige Übersicht zu Nebenwirkungen aller Fluorchinolone ist dort öffentlich nicht ersichtlich. Öffentlich auffindbar sind derzeit vor allem einzelne Datensätze zu Ciprofloxacin. (Siehe Bild 1)

Bild 1: Nebenwirkungsmeldungen von Ciprofloxacin im EudraVigilance (Stand 26.04.2026)2

In den USA sind die Daten deutlich umfangreicher, transparenter und besser auswertbar. Dort zeigen Auswertungen, dass Fluorchinolone die höchste Nebenwirkungs-Melderate aller auf dem Markt befindlichen Medikamentenklassen aufweisen – nicht nur im Vergleich zu anderen Antibiotika, sondern insgesamt. In der verlinkten Auswertung liegt die Melderate etwa viermal höher als bei der nächstauffälligen Medikamentenklasse. (Siehe Bild 2)

Bild 2: Nebenwirkungsmeldungen Fluorchinolonklasse der FDA (Stand: )3

Seit Oktober 2025 gibt es in den USA zudem eigene ICD-10-CM-Codes für Vergiftungen, Nebenwirkungen und Unterdosierungen durch Fluorchinolon-Antibiotika. Besonders relevant ist der Primärcode T36.AX5 für die Vergiftung durch Fluorchinolone.4
Damit können dort entsprechende Schäden in den USA deutlich konkreter erfasst und klassifiziert werden als bisher. In Europa bzw. Deutschland existiert eine vergleichbare eigenständige Primärkodierung bislang nicht.


In Deutschland wurde durch Engagement Betroffener zumindest ein eigener ICD-10-GM-Sekundärcode Y57.90! eingeführt, der seit Januar 2026 gültig ist mit dem Titel „Komplikationen durch Fluorchinolone“. Dieser Code ist optional und kann ergänzend zu einer bestehenden Primärdiagnose angegeben werden.5 Weitere Informationen dazu findet sich hier. (Link einfügen zu Seite Therapie)

Empfehlung: Podcastfolge

187 – Das Paul-Ehrlich-Institut: nichts hören – nichts sehen – nichts melden

Häufig gestellt Fragen

Ja. Nebenwirkungen können auch direkt von Patient*innen oder Angehörigen gemeldet werden.
Ein Beweis ist nicht erforderlich – ein Verdacht reicht aus. Auch scheinbar leichte oder unscheinbare Beschwerden können gemeldet werden; es müssen nicht ausschließlich schwere Nebenwirkungen sein. Meldungen durch Patient*innen werden ebenfalls erfasst und sind für die Arzneimittelsicherheit relevant. Da Meldungen durch medizinisches Personal im Praxisalltag nicht immer erfolgen und hierfür in der Regel keine gesonderte Vergütung vorgesehen ist, kann eine eigene Meldung wichtig sein, damit der Verdachtsfall dokumentiert wird.

Ein Verdacht reicht aus.
Du musst nicht beweisen, dass ein Medikament die Ursache ist. Genau dafür gibt es Meldesysteme: Einzelne Verdachtsmeldungen werden gesammelt, geprüft und gemeinsam ausgewertet. Erst aus vielen ähnlichen Meldungen können Sicherheitssignale entstehen. Hilfreich sind möglichst konkrete Angaben – etwa zum Medikament, Einnahmezeitraum, Beginn der Beschwerden und Verlauf. Nicht jede Angabe muss vollständig vorliegen. Unsicherheit ist daher kein Hindernis, sondern ein normaler Teil der Meldung.

Nein. Du brauchst keine gesicherte Diagnose.
Eine Meldung ist auch ohne Arztbrief, Laborbefunde oder ärztliche Bestätigung möglich. Auch bereits bekannte Nebenwirkungen können gemeldet werden auch wenn sie bspw. in der Packungsbeilage oder der Fachinformation stehen. Jede weitere Meldung kann helfen, Häufigkeiten, Verläufe und Risikomuster besser zu erfassen.

Nein. Deine Meldung wird nicht automatisch an deine Ärztin, deinen Arzt oder andere Behandelnde weitergegeben.
Sie erscheint nicht in deiner Patientenakte und löst keine automatische Rückmeldung an medizinisches Personal aus. Ob du deine Ärztin, deinen Arzt oder deine Apotheke darüber informierst, entscheidest du selbst. Auch wenn bereits eine Meldung durch medizinisches Personal erfolgt ist, kannst du zusätzlich eine eigene Meldung abgeben.

Nein. Eine Nebenwirkungsmeldung dient der Arzneimittelsicherheit.
Sie ist keine Leistungsprüfung und wird nicht automatisch an Krankenkassen, Versicherungen, Rentenstellen oder Behandelnde weitergegeben. Die Meldung erscheint auch nicht in deiner Patientenakte. Sie soll helfen, mögliche Arzneimittelrisiken besser zu erfassen und auszuwerten.

Ja. Eine Meldung ist auch ohne vollständige persönliche Angaben möglich.
Kontaktangaben dienen vor allem möglichen Rückfragen. Es kann vorkommen, dass das BfArM um Zustimmung bittet, damit Kontaktdaten für weitere Rückfragen an den Hersteller weitergegeben werden dürfen. Das kannst du ablehnen. Wenn du keine Kontaktdaten angeben möchtest, ist eine Meldung grundsätzlich trotzdem möglich. Bei einer Meldung über das Online-Formular erhältst du dennoch eine Meldenummer.

Nebenwirkungen können auf verschiedenen Wegen gemeldet werden.
Eine Meldung muss nicht zwingend über das Online-Formular erfolgen. Möglich sind zum Beispiel Meldungen über das offizielle BfArM-Meldeportal, schriftlich per Brief oder E-Mail an die BfArM oder über Ärzt*innen und Apotheker*innen. Auch in der Packungsbeilage wird darauf hingewiesen, dass Nebenwirkungen an das BfArM gemeldet werden können, unter anderem postalisch.

Wichtig: Bitte lass dir möglichst immer eine Meldenummer geben. Nur so ist nachvollziehbar, dass die Meldung eindeutig erfasst wurde und später zugeordnet, ergänzt oder weiterverfolgt werden kann. Der Onlineweg kann praktisch sein, ist aber nicht die einzige Möglichkeit.

Nein. Die Meldung muss nicht medizinisch formuliert sein.
Du musst keine Fachbegriffe verwenden. Eine Beschreibung in deinen eigenen Worten reicht aus. Hilfreich ist vor allem:

  • welches Medikament du eingenommen hast
    Den Namen findest du zum Beispiel auf der Packung, in der Packungsbeilage, in deinen Unterlagen oder über deine Arztpraxis bzw. Krankenkasse. Oft reichen bereits Produktname und Hersteller.
  • wann die Beschwerden begonnen haben
  • welche Symptome aufgetreten sind
  • wie sich die Beschwerden entwickelt haben

Nein. Du musst nicht alle Felder ausfüllen.
Nur wenige Angaben sind Pflichtfelder, viele Punkte sind optional. Wenn du etwas nicht weißt oder dich nicht mehr genau erinnerst, kannst du das Feld leer lassen oder „nicht bekannt“ angeben. Eine unvollständige Meldung ist besser als gar keine Meldung.

In der Regel nicht.
Wie lange eine Meldung dauert, hängt davon ab, wie viele Beschwerden du angeben möchtest und wie ausführlich du den Verlauf beschreibst. Eine einfache Meldung kann oft in wenigen Minuten erfolgen; eine ausführlichere Schilderung braucht entsprechend etwas mehr Zeit. Du musst nicht alles perfekt ausformulieren. Wichtig ist, dass der Verdacht sichtbar wird.

Ja. Auch Nebenwirkungen können gemeldet werden, die erst später auffallen oder lange anhalten.
Eine Meldung ist nicht nur direkt nach der Einnahme möglich. Auch zeitverzögerte, anhaltende oder spät erkannte Beschwerden können relevant sein. Eine feste Grenze, ab wann eine Meldung „zu spät“ wäre, gibt es nicht. Gerade bei möglichen Langzeitfolgen ist es wichtig, solche Verläufe sichtbar zu machen.

Ja. Ergänzungen oder erneute Meldungen sind möglich.
Du kannst neue Symptome, Verschlechterungen oder weitere Zeitpunkte nachmelden. Auch mehrere Meldungen sind erlaubt, besonders bei anhaltenden oder fortschreitenden Verläufen. Es muss nicht zwingend angegeben werden, dass es sich um eine Folgemeldung handelt. Eine vorhandene Meldenummer kann aber bei der Zuordnung helfen.

Auch wenn Tage, Monate oder Jahre vergangen sind, kann eine Meldung noch wichtig sein. Jede einzelne Meldung trägt dazu bei, Nebenwirkungen sichtbarer zu machen. Gesundheitsbehörden, Fachinformationen, Packungsbeilagen und Warnhinweise stützen sich unter anderem auf gemeldete Verdachtsfälle. Deshalb zählt jede Meldung – auch dann, wenn sie spät erfolgt oder Beschwerden bereits bekannt sind.

Ja. Du kannst auch zusätzlich selbst melden.
Siehe dazu auch Antwort 1: In Deutschland können Patient*innen und Angehörige Nebenwirkungen direkt selbst melden – ohne medizinisches Personal. Das ist ein wichtiges Recht und international nicht überall selbstverständlich.

Auch wenn bereits eine Meldung durch Ärzt*innen oder Apotheker*innen erfolgt ist, kannst du zusätzlich eine eigene Meldung abgeben. Für Nebenwirkungsmeldungen ist in der Regel keine gesonderte Vergütung vorgesehen; gleichzeitig kosten sie im Praxis- oder Apothekenalltag Zeit. Deshalb erfolgen Meldungen durch medizinisches Personal nicht immer zuverlässig. Eine eigene Meldung kann daher sinnvoll sein, damit der Verdachtsfall auf jeden Fall erfasst wird.

Mit deiner Meldung machst du Nebenwirkungen sichtbar.
Jede Meldung kann dazu beitragen, dass Risiken besser erkannt, Warnhinweise angepasst oder weitere Untersuchungen angestoßen werden. Langfristig kann das auch Betroffenen helfen: Wenn Zusammenhänge ernster genommen werden, können Symptome besser verstanden und Betroffene weniger schnell abgetan werden.

Schlimm genug, dass du bereits betroffen bist. Mit deiner Meldung kannst du aber dazu beitragen, andere zu schützen – Freund*innen, Angehörige, Kinder, Nachbar*innen oder zukünftige Patient*innen. Denn solange Nebenwirkungen und mögliche Langzeitfolgen zu selten gemeldet werden, bleiben sie leichter unsichtbar. Dann können Fluorchinolone weiterhin auch dort eingesetzt werden, wo ihr Nutzen besonders kritisch geprüft werden müsste – etwa bei leichten Infekten oder vorbeugend. Das betrifft nicht nur einzelne Patient*innen, sondern auch die öffentliche Gesundheit, weil unnötiger Einsatz von Reserveantibiotika Resistenzen fördern kann.

Ja. Einzelne Meldungen sind wichtig.
Auch wenn eine Meldung für sich allein klein wirkt, zählt sie zur Gesamtheit aller Verdachtsfälle. Je mehr Meldungen eingehen, desto eher können Muster, Häufungen oder Sicherheitssignale sichtbar werden. Genau solche Signale können dazu beitragen, dass Risiken neu bewertet, Warnhinweise angepasst, Untersuchungen angestoßen oder regulatorische Maßnahmen geprüft werden.

Das ist besonders wichtig, weil Betroffene immer wieder berichten, dass ihre Beschwerden mit dem Hinweis abgetan werden, schwere Fluorchinolon-Nebenwirkungen seien sehr selten oder würden bestimmte Gruppen – etwa jüngere Menschen – kaum betreffen. Jede Meldung hilft, solche Annahmen überprüfbarer zu machen und die tatsächliche Spannbreite der Verläufe sichtbarer zu erfassen.

Nach dem Absenden wird deine Meldung erfasst und geprüft.
Sie kann anonymisiert gespeichert, mit anderen Verdachtsmeldungen abgeglichen und in Sicherheitsbewertungen einbezogen werden. Vom BfArM erfasste Verdachtsmeldungen werden elektronisch an die europäische Datenbank EudraVigilance weitergeleitet und fließen dort in die europäische Risikobewertung ein. Das BfArM beschreibt selbst, dass gemeldete Verdachtsfälle nach internationalen Standards erfasst und an EudraVigilance übermittelt werden.

Deshalb ist es gerade bei postalisch oder per E-Mail eingereichten Meldungen wichtig, dass du eine Meldenummer erhältst. So kannst du nachvollziehen, dass deine Meldung eindeutig erfasst wurde.

Nicht alle Daten sind vollständig öffentlich sichtbar. Es gibt öffentlich zugängliche Auswertungen und interne Datenbereiche. Gerade weil keine umfassende deutsche Nebenwirkungsstatistik zu Fluorchinolonen veröffentlicht wird, ist die Weiterleitung in das europäische Meldesystem besonders relevant. Deine Meldung verschwindet also nicht einfach, sondern wird Teil der offiziellen Arzneimittelsicherheitsdaten.

siehe Frage 14

Nein.
Eine Nebenwirkungsmeldung ist kein Rechtsverfahren und begründet keinen Anspruch auf Anerkennung, Entschädigung oder Schadensersatz. Sie dient der Arzneimittelsicherheit. Sie kann aber für deine eigene Dokumentation hilfreich sein, weil der Verdachtsfall offiziell erfasst wird.

Ja. Der FQAD-Diagnosefragebogen kann die Meldung deutlich erleichtern.
Der Fragebogen enthält bereits viele Symptome, die auch in offiziellen Dokumenten genannt werden, und bietet zusätzlich Platz für eigene Angaben. Hilfreich sind vor allem: Produktname, Einnahmezeitraum und – falls bekannt – die Dosis, zum Beispiel „5 Tage, 2 × 250 mg Ciprofloxacin“.

Falls du den genauen Medikamentennamen nicht mehr weißt, kannst du bei deiner Krankenkasse eine kostenfreie Medikamentenübersicht anfordern – sofern das Medikament über die Krankenkasse abgerechnet wurde. Diese Übersicht kann dir helfen, Wirkstoff, Produktname oder Verordnungszeitpunkt nachzuvollziehen.

Der ausgefüllte Bogen kann ausgedruckt oder als PDF gespeichert und unterstützend für eine Meldung genutzt werden – etwa per E-Mail, postalisch oder zur Vorlage bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Wichtig: Da der Bogen nicht direkt über das offizielle BfArM-Onlineformular übermittelt wird, sollte immer um eine Meldenummer gebeten werden. Nur so ist nachvollziehbar, dass die Meldung eindeutig erfasst wurde.

Quellenangaben
  1. Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen: Suche  [↩]
  2. Oracle BI Interactive Dashboards – DAP  [↩]
  3. openFDA  [↩]
  4. ICD-10-CM  [↩]
  5. BfArM – ICD-10-GM Version 2026  [↩]
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