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Nebenwirkungen melden

Warum Meldungen wichtig sind – und wie du sie einreichst

Symptome verstehen Hilfe finden →

Warum melden?

Nebenwirkungsmeldungen sind eine der wichtigsten Grundlagen für Sicherheitswarnungen, Studien und regulatorischen Entscheidungen.

Jede Meldung zählt – auch Jahre nach der Einnahme!

Tipp:

Du kannst auch einen bereits ausgefüllten
Diagnostik- oder Symptomfragebogen einreichen.
Das erleichtert die Meldung deutlich.

Fragebogen →

Was melden?

  • Welche Symptome?
  • Auch zeitverzögert
  • Auch ohne Diagnose
  • Verdacht ist ausreichend


Wo melden?

BfArM

Hier gehts zur Online Meldung → Adressen BfArM →


Wichtige Hinweise

  • Verdachtsmeldung reicht
  • Meldungen sind anonym möglich
  • Keine Nachteile für Patient*innen


FAQ – kurz und knapp

Du kannst Nebenwirkungen selbst melden.
Das Meldesystem ist ausdrücklich nicht nur für Ärzt*innen gedacht. Patientinnen, Angehörige und auch Apothekerinnen dürfen direkt melden. Deine Meldung ist gleichwertig zu einer ärztlichen Meldung und wird genauso ausgewertet.
Du brauchst also keinen Arzt als „Vermittler“, um gehört zu werden.

Ein Verdacht reicht völlig aus.
Du musst nicht beweisen, dass ein Medikament die Ursache ist. Genau dafür existiert das Meldesystem: Einzelne Verdachtsmeldungen werden gesammelt und gemeinsam ausgewertet. Erst aus vielen ähnlichen Meldungen entstehen Sicherheitssignale.
Unsicherheit ist also kein Hinderungsgrund, sondern der Normalfall.

Nein.
Du kannst auch ohne Diagnose, Arztbrief oder Laborbefunde melden. Viele Nebenwirkungen werden gemeldet, bevor es überhaupt eine klare medizinische Einordnung gibt.
Gerade frühe, ungewöhnliche oder schwer einzuordnende Symptome sind wichtig, um Muster zu erkennen.

Nein.
Deine Meldung wird nicht automatisch an deine Ärztin oder deinen Arzt weitergegeben. Sie erscheint nicht in deiner Patientenakte und löst keine Rückmeldung an Behandelnde aus.
Ob du darüber sprichst, entscheidest allein du.

Nein.
Eine Nebenwirkungsmeldung hat keine negativen Auswirkungen auf:
■ Krankenkassen
■ Versicherungen
■ Renten- oder Leistungsansprüche
■ ärztliche Versorgung
Die Meldung dient ausschließlich der Arzneimittelsicherheit, nicht der Leistungsprüfung oder Kontrolle.

Ja.
Eine Meldung ist auch anonym möglich. Persönliche Angaben sind freiwillig.
Wenn Kontaktdaten angegeben werden, dienen sie nur dazu, bei Rückfragen nachzufragen, nicht zur Identifikation oder Weitergabe an Dritte.

Nebenwirkungen können auf verschiedenen Wegen gemeldet werden:
■ Online über das offizielle EMA-/BfArM-Meldeportal (empfohlen)
■ Schriftlich per Brief oder E-Mail an die zuständige Behörde
■ Über Ärztinnen oder Apothekerinnen
Wichtig:
Wenn du per Brief oder E-Mail meldest, solltest du dir unbedingt eine Meldenummer (Fallnummer) geben lassen. Nur so ist deine Meldung eindeutig erfasst und später zuordenbar oder ergänzbar.
Der Onlineweg ist am schnellsten, aber nicht zwingend erforderlich.

Nein.
Du musst keine medizinischen Begriffe verwenden. Eine Beschreibung in deinen eigenen Worten reicht völlig aus.
Wichtig ist:
■ was du bemerkt hast
■ wann es auftrat
■ wie es sich entwickelt hat
Perfekte Formulierungen sind nicht notwendig.

Nein.
Nur wenige Felder sind Pflichtangaben. Viele Punkte sind optional.
Wenn du etwas nicht weißt oder dich nicht mehr genau erinnerst, kannst du das Feld leer lassen. Unvollständige Meldungen sind besser als keine Meldung.

In der Regel nicht.
Eine einfache Meldung dauert meist 5–10 Minuten. Du kannst sie jederzeit abbrechen oder später erneut ausfüllen.
Es geht nicht um Perfektion, sondern um Sichtbarkeit.

Ja – ausdrücklich.
Auch zeitverzögerte, anhaltende oder spät auftretende Nebenwirkungen sind relevant. Es gibt keine zeitliche Grenze, ab wann eine Meldung „zu spät“ wäre.
Gerade bei Medikamenten mit Langzeitfolgen ist das besonders wichtig.

Ja.
Du kannst:
■ neue Symptome nachmelden
■ Verschlechterungen dokumentieren
■ weitere Zeitpunkte erfassen
Mehrere Meldungen sind erlaubt und bei chronischen oder fortschreitenden Verläufen sinnvoll.

Ja – und das ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt.
Du darfst zusätzlich selbst melden, auch wenn bereits eine ärztliche Meldung erfolgt ist. Deine eigene Meldung bringt oft eine andere Perspektive ein, z. B. den tatsächlichen Verlauf, die subjektive Belastung oder zeitverzögerte Symptome.
Wichtig zu wissen:
Dass Betroffene selbstständig und direkt melden dürfen, ist ein besonderes Privileg in Deutschland und international nicht selbstverständlich. In vielen Ländern sind Meldungen fast ausschließlich medizinischem Fachpersonal vorbehalten.

Du hilfst mit, dass:
■ Risiken sichtbar werden
■ Warnhinweise angepasst werden
■ andere Patient*innen geschützt werden
■ Forschung und Bewertung angestoßen werden
Viele Sicherheitswarnungen und Einschränkungen basieren nicht auf Studien, sondern auf Meldungen von Betroffenen.

Ja.
Eine einzelne Meldung ist kein Einzelfall im luftleeren Raum. Sie wird mit anderen Meldungen verglichen. Viele ähnliche Meldungen ergeben ein Signal – und genau diese Signale sind die Grundlage für Warnungen, Studien und regulatorische Entscheidungen.

Deine Meldung wird:
■ geprüft
■ anonymisiert gespeichert
■ mit anderen Meldungen abgeglichen
■ in Sicherheitsbewertungen einbezogen
Sie verschwindet nicht – sie wird Teil der offiziellen Arzneimittelsicherheitsdaten.

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und vorhandenes Wissen zugänglich zu bündeln – ohne Dramatisierung,
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