Warum melden?
Nebenwirkungsmeldungen sind eine der wichtigsten Grundlagen für Sicherheitswarnungen, Studien und regulatorischen Entscheidungen.
Jede Meldung zählt – auch Jahre nach der Einnahme!
Tipp:
Du kannst auch deinen bereits ausgefüllten Diagnostik- oder Symptomfragebogen einreichen.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben.

Was melden?
- Jeden Verdacht auf Nebenwirkung
- Ein einzelnes Symptom oder viele Beschwerden
- Akute, zeitverzögerte oder anhaltende Symptome
- Leichte, schwere oder ungewöhnliche Beschwerden
- Beschwerden mit oder ohne Diagnose
- Bekannte oder nicht gelistete Nebenwirkungen
- Verdacht ist ausreichend

Wo melden?
BfArM/Offizielles Meldeportal
Auch per Brief, E-Mail oder über medizinisches Personal möglich.
- Online, per Brief oder E-Mail
- Auch über Ärzt*innen / Apotheker*innen
- Meldenummer geben lassen

Wichtige Hinweise
- Verdacht reicht aus
- Kein Beweis notwendig
- Keine Diagnose erforderlich
- Viele Angaben sind optional
- Anonyme Meldung möglich
- Keine automatische Weitergabe an Ärzt*innen oder Krankenkasse
- Meldenummer geben lassen
- Jede Meldung zählt
Wo sind Nebenwirkungsmeldungen einsehbar?
Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen können öffentlich eingesehen werden – in Europa über EudraVigilance und in den USA über FAERS.
In der EU ist jedoch nur ein begrenzter öffentlicher Teil der Daten sichtbar.1 Ein Vergleich nach Medikamentenklassen oder eine vollständige Übersicht zu Nebenwirkungen aller Fluorchinolone ist dort öffentlich nicht ersichtlich. Öffentlich auffindbar sind derzeit vor allem einzelne Datensätze zu Ciprofloxacin. (Siehe Bild 1)

In den USA sind die Daten deutlich umfangreicher, transparenter und besser auswertbar. Dort zeigen Auswertungen, dass Fluorchinolone die höchste Nebenwirkungs-Melderate aller auf dem Markt befindlichen Medikamentenklassen aufweisen – nicht nur im Vergleich zu anderen Antibiotika, sondern insgesamt. In der verlinkten Auswertung liegt die Melderate etwa viermal höher als bei der nächstauffälligen Medikamentenklasse. (Siehe Bild 2)

Seit Oktober 2025 gibt es in den USA zudem eigene ICD-10-CM-Codes für Vergiftungen, Nebenwirkungen und Unterdosierungen durch Fluorchinolon-Antibiotika. Besonders relevant ist der Primärcode T36.AX5 für die Vergiftung durch Fluorchinolone.4
Damit können dort entsprechende Schäden in den USA deutlich konkreter erfasst und klassifiziert werden als bisher. In Europa bzw. Deutschland existiert eine vergleichbare eigenständige Primärkodierung bislang nicht.
In Deutschland wurde durch Engagement Betroffener zumindest ein eigener ICD-10-GM-Sekundärcode Y57.90! eingeführt, der seit Januar 2026 gültig ist mit dem Titel „Komplikationen durch Fluorchinolone“. Dieser Code ist optional und kann ergänzend zu einer bestehenden Primärdiagnose angegeben werden.5 Weitere Informationen dazu findet sich hier. (Link einfügen zu Seite Therapie)
Empfehlung: Podcastfolge
187 – Das Paul-Ehrlich-Institut: nichts hören – nichts sehen – nichts melden
